Vertrag

Vertrag

Lizenzvertrag für Handelsvertreter

zwischen

OM24 For Computer Systems Design LLC
Boulevard Plaza Tower 1, 9th Floor
c/o Regus
Mohammed Bin Rashid Boulevard, Downtown, Dubai, UAE

– nachfolgend "OM24 LLC" oder "Lizenzgeber" genannt –

und

[Name des Handelsvertreters]
[Adresse des Handelsvertreters]

– nachfolgend "Lizenznehmer" genannt –


§1 Vertragsgegenstand

OM24 LLC betreibt die Marke HausHirsch als Immobilienplattform unter dem neuen Namen OM24 LLC und stellt Handelsvertretern gegen eine monatliche Lizenzgebühr Zugriff auf die zugehörige Infrastruktur, Software und Markenrechte zur Verfügung.

Der Lizenznehmer erhält durch diesen Vertrag das einfache, nicht übertragbare Recht, die Marke HausHirsch sowie alle bereitgestellten Systeme und Ressourcen für seine selbständige Tätigkeit als Immobilienvermittler zu nutzen.

Der Lizenzgeber tritt ausschließlich als technischer und organisatorischer Anbieter der Plattform auf. Es entsteht kein Handelsvertreterverhältnis oder arbeitsrechtliches Vertragsverhältnis.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, parallel eine eigene Marke aufzubauen und diese für seine Vermittlungstätigkeiten zu nutzen, sofern dies nicht zu Verwechslungen mit HausHirsch oder zur Rufschädigung der Marke führt.

§2 Leistungen von OM24 LLC

OM24 LLC stellt dem Lizenznehmer folgende Leistungen zur Verfügung:

  1. Zugriff auf alle relevanten Immobilienportale
  2. Zugang zum CRM-System (z. B. Propstack, Monday CRM)
  3. E-Mail-Adresse unter der Domain von haushirsch.de
  4. Zugang zum Intranet und Schulungsmaterial
  5. Personalisierte „About Me“-Seite
  6. Zugriff auf den internen Shop
  7. Optional: Leads, die separat erworben werden können
  8. Technischer Support für die Systeme und Plattformfunktionen
  9. Regelmäßige Webinare
  10. Updates und Weiterentwicklungen der Software ohne Zusatzkosten

§3 Lizenzgebühr und Zahlung

  1. Die monatliche Lizenzgebühr beträgt 2.500,00 EUR netto und ist jeweils zum 1. eines Monats auf das von OM24 LLC benannte Konto zu überweisen.
  2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann OM24 LLC den Zugang zu den Systemen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend sperren.
  3. Fällt die Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Monate aus oder verzögert sich die Zahlung wiederholt, wird der Gesamtbetrag der verbleibenden Jahreslizenz sofort zur Zahlung fällig.
  4. Wiederholter Zahlungsverzug berechtigt OM24 LLC zur fristlosen Kündigung.

§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsunterzeichnung.
  2. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
  4. Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben oder digital signiert per E-Mail zu erfolgen.

§5 Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer handelt selbständig und auf eigenes Risiko.
  2. Er trägt die volle Verantwortung für seine steuerlichen Pflichten, Versicherung und etwaige Genehmigungen (z. B. Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO).
  3. Der Lizenznehmer ist berechtigt, 100 % der erzielten Provisionen einzubehalten.
  4. Er verpflichtet sich, die Marke HausHirsch in der Öffentlichkeit korrekt zu repräsentieren.
  5. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, ohne schriftliche Zustimmung eigene Submarken unter dem HausHirsch-Dach zu etablieren.
  6. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Nutzung der bereitgestellten Systeme im Sinne der Effizienz und Datenintegrität.
  7. Der Lizenznehmer hat Kundendaten, Objektinformationen und Transaktionen vollständig im CRM-System zu dokumentieren.
  8. Bei Fragen oder Problemen verpflichtet sich der Lizenznehmer zur proaktiven Kommunikation mit dem Support-Team von OM24 LLC.

§6 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen.
  2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Kundendaten ausschließlich innerhalb der von OM24 LLC bereitgestellten Systeme zu speichern und zu verarbeiten. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen gegenüber den Endkunden.
  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder Systeminformationen an Dritte ist untersagt.
  4. Bei Vertragsbeendigung sind alle Systeme, Materialien und Kundendaten unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.

§7 Haftung und Freistellung

  1. Der Lizenznehmer haftet für alle Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sowie für Pflichtverletzungen gegenüber Dritten.
  2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, OM24 LLC von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die durch fehlerhafte oder rechtswidrige Datenverarbeitung durch den Lizenznehmer entstehen.
  3. OM24 LLC haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

§8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
  2. Gerichtsstand ist Dubai, soweit gesetzlich zulässig.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtlich wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  3. Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich um ein Lizenzmodell handelt und kein Arbeits- oder Handelsvertretungsverhältnis im Sinne des HGB besteht.
  4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der OM24 LLC-Markenrichtlinien und der ethischen Grundsätze des Unternehmens.